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Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung

    Die Fachgruppe "Kooperation im Kinderschutz", die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Begleitung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in den Jugendämtern leitet, hat eine „Empfehlung zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII – Vereinbarungen mit Kindertagespflegepersonen zum Vorgehen bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen“ veröffentlicht.

    Empfehlungen zur Umsetzung von § 8a Abs. 5 SGB VIII