Rechtliche Grundlagen

Informationsblatt zur DSGVO

Rechtsgrundlage der Kindertagespflege

§§ 22 - 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

§ 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

 

Wichtige Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII festgeschrieben.

Hier sind vor allem folgende Paragraphen von Bedeutung:
 

§ 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 22: Förderung der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (hier geht es um den Auftrag zu Betreuung, Bildung und Erziehung)

§ 23: Förderung in Kindertagespflege (diese umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson).

§ 43: Erlaubnis zur Kindertagespflege (unter welchen persönlichen und räumlichen Voraussetzungen wird sie erteilt?)

§ 90 regelt die Kostenbeteiligung der Eltern

 

Ferner aktualisiert das Bundesministerium in regelmäßigen Abständen die

"Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“.

Sie beinhalten die richtungsgebenden Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungs-beiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen und stehen zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.


Auf Landesebene ist das Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) maßgeblich

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_erlasse_und_gesetze/niedersachsisches-gesetz-uber-kindertagesstatten-und-kindertagespflege-nkitag-203979.html

 

Konkrete Ausführungsbestimmungen regeln die Kommunen in ihren Satzungen, darunter auch die Höhe der Vergütung für Kindertagespflegepersonen und die der Kostenbeiträge der Eltern. Hier geht es zur Satzung der Stadt Göttingen

https://kita.goettingen.de/formulare-dokumente/kindertagespflege/