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Das ändert sich zum 01. Januar 2025

    Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
    Bereits für 2024 rückwirkend wurde der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer um 180,00 € auf 11.784,00 € angehoben. Ab 01.01.2025 steigt er nochmals auf dann 12.336,00 €. Für Verheiratete, die gemeinsam bei der Einkommensteuer veranlagt werden, gilt für 2024 der Grundfreibetrag von 23.568,00 € ab 2025 steigt er auf 24.672,00 €.

    Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen gilt ab 01.01.2025 außerdem:

    • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1248,33 €.
    • Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 182,26 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 174,77 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen fällig.
    • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 535,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
    • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,2 % bzw. 3,6 % mit einem eigenen Kind, d.h. 25,43 € bzw. 44,94 €. Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
    • Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2025 einheitlich auf 3 745,00 €. Die Unterscheidung in alte und neue Bundesländer fällt ab jetzt weg. Der Beitrag für die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 103,42 €. 
    • Im Rahmen eines Minijobs kann bis 556,00 € monatlich verdient werden.

     Die Betriebskostenpauschale von max. 400,00 € pro Kind und Monat kann seit 2023 geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie dies bei der Einkommensteuererklärung und der Gewinnermittlung.

    Dieser Artikel ist von der Homepage des Bundesverband für Kindertagespflege übernommen.