Vermittlung von Tageskindern

So geht´s:

  1. Pflegeerlaubnis beantragen
    Wenn Sie außerhalb der elterlichen Wohnung des Kindes Betreuung anbieten möchten, beantragen Sie beim Fachbereich Jugend eine sog. Pflegeerlaubnis, für die neben der persönlichen Eignung auch Ihre Räumlichkeiten begutachtet werden. Die Kollegin vom Fachbereich Jugend berät Sie gerne, wie Sie Ihre Wohnung kindersicher und kinderfreundlich ausstatten können. Die Pflegeerlaubnis ist erforderlich, wenn Sie mehr als 15 Stunden und länger als drei Monate Kindertagespflege in Ihrer Wohnung oder in angemieteten Räumen anbieten wollen.

    Wenn Sie lieber im elterlichen Haushalt Kinder betreuen möchten, ist die persönliche Eignung natürlich wichtig, aber keine Pflegeerlaubnis erforderlich.

  2. Kontakte suchen
    Sie können sich über uns eine oder mehrere Familien vermitteln lassen, die Betreuungsplätze suchen. Eltern füllen Gesuche aus, aus denen Sie wichtige Anhaltspunkte entnehmen können wie

    • Alter und Geschlecht des Kindes
    • gewünschter Betreuungsort
    • benötigte Betreuungszeiten

  3. Kontakt zu den Eltern aufnehmen
    Sie nehmen selbst Kontakt zu den Eltern auf, deren Anfrage zu Ihren eigenen Vorstellungen passt. Natürlich stehen unsere Fachberater und Fachberaterinnen Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

    Sie lernen dann Eltern und Kind/er persönlich kennen. Natürlich muss neben äußeren Faktoren auch „die Chemie“ stimmen, damit die Betreuung zum Wohl des Kindes beginnen kann.

  4. Betreuungsvertrag abschließen
    Wenn Sie mit unserer Unterstützung die passende(n) Familien gefunden haben, schließen Sie mit den Eltern einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab. Bei der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Die Kosten für die Betreuung werden in Höhe zwischen 5,50 € und 7,00 € (je nach Qualifizierung) pro Kind und Betreuungsstunde vom Fachbereich Jugend übernommen; dieser bezuschusst ebenfalls Ihre Kranken-und Rentenversicherungsbeiträge und übernimmt Ihre Beiträge zur Unfallversicherung. Auch sog. Ausfallgelder (z.B. bei Krankheit des Kindes oder wenn Sie selbst krank sind oder sich weiterbilden möchten) werden zum Teil übernommen. 

Haben Sie Fragen oder wünschen nähere Informationen? Unsere Berater helfen Ihnen gern weiter.

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