1) Krankheitstage Kinder: (ab wann) müssen Eltern eine Krankmeldung für ihr Kind vorlegen und wo?
Die Krankheitstage müssen ab dem 1. Tag auf dem Stundenzettel eingetragen werden. Ab wann eine Krankmeldung für die Kinder vorgelegt werden soll, liegt - unter Betrachtung der Besonderheiten des Einzelfalls - im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiterin/des jeweiligen Sachbearbeiters.
2) Krankheitstage Tagespflegeperson: (ab wann) muss eine Krankmeldung vorgelegt werden und wo?
Tagespflegepersonen müssen ab dem 4. Tag der Krankheit eine Krankmeldung bei dem/ der zuständigen Sachbearbeiter*in im FB Jugend vorlegen.
3) Sind Heiligabend/Silvester Urlaubstage für die TPP?
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage und deshalb Arbeitstage. Wer an den Tagen frei haben möchte, muss Urlaub nehmen.
4) Warum müssen bei pauschalierter Vergütung Stundenzettel ausgefüllt werden?
Die Stundenzettel gelten als Arbeitszeitnachweis und als Kontrolle über evtl. Ausfallzeiten. Sie sind ein Nachweis darüber, dass die Betreuung so erfolgt ist, wie sie erfolgen sollte.
5) Können Urlaubstage auch in den Sommerferien genommen werden, wenn kein Kind in der Betreuung ist?
Wenn kein Betreuungsverhältnis besteht, entsteht auch kein Anspruch auf Urlaub. Beim Urlaub handelt es sich um reale Ausfalltage im Sinne eines Ausfalls der Betreuung.
6) Wird in der Eingewöhnungszeit Urlaub für das Kind bezahlt?
Grundsätzlich sollte die Eingewöhnungszeit nicht in die Urlaubszeit des Kindes fallen. Sollte aufgrund einer unvermeidbaren Situation Urlaub genommen werden müssen, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch für die Tagespflegeperson im Umfang von 2 Tagen pro Monat (Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat).
7) Wie lange soll die Ausfallpauschale genommen werden? Gibt es eine Mindestdauer?
Soweit die Voraussetzungen für die Ausfallpauschale vorliegen, gibt es keine zeitliche Begrenzung.
8) Gibt es besondere Regularien, wenn das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat?
Zunächst muss der erhöhte Förderbedarf durch einen Kinderarzt oder die Interdisziplinäre Frühförderstelle diagnostiziert werden. Daran anschließend müsste ein Fachgespräch mit dem Fachbereich Jugend der Stadt Göttingen erfolgen (Frau Schertz). Die Entscheidung, ob ein Zuschlag gewährt wird, erfolgt einzelfallbezogen und orientiert sich an der Frage, was für die Entwicklung des Kindes am förderlichsten ist.
9) Fragen zur Kindertagespflege rund um Corona?
Hierzu verweisen wir auf die entsprechenden FAQs des Niedersächsischen Kultusministeriums.